Fachkundelehrgang - Ölspurbeseitigung an öffentl. Straßen
Man könnte die Frage in der Überschrift auch anders formulieren, nämlich:
Ölspur! ...was tun?
Sobald es um die Beseitigung von Ölspuren oder Umweltschäden geht, wird es für den Träger der Baulast, vor allem für seinen Vertreter am Ort des Geschehens schwierig.
Vorab in aller Deutlichkeit: Ein Ölschaden ist keine Bagatelle!
Die Behandlung solcher Schäden erfordert heute umfangreiche technische Kenntnisse und einiges Hintergrundwissen, will man sich nicht der Gefahr aussetzen, auf seinen Kosten „sitzen“ zu bleiben,oder später gar für Folgeschäden in die Haftung genommen zu werden.
Das Ziel unseres eintägigen Seminars ist, Ihnen als Teilnehmer fundiertes Wissen aus mehr als 10 Jahren eigener Erfahrung in dem Öl und Extremschmutzbeseitigung weiter zu geben. Den Inhalt dieses Seminars finden Sie nachfolgend im Programm nach Punkten aufgegliedert. Sie sollen am Ende unseres Tages für den Fall der Fälle so gerüstet sein, dass Sie immer wissen WAS Sie tun, WIE Sie es tun und WARUM Sie es tun!
Nach dem Motto: Aus der Praxis für die Praxis.
Die Seminarteilnehmer erhalten:
- Seminarbegleitende Unterlagen
- Zertifikat für die Teilnahme
- Bewirtung (2 Kaffeepausen mit Gebäck, Mittagsmenü mit Getränk, Tagungsgetränke)
Wir schulen speziell über:
Seminarbeschreibung
1. EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK „ÖLSPURBESEITIGUNG“
· Warum müssen Verunreinigungen auf Verkehrsflächen gereinigt werden
2. GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN/GRUNDLAGEN
· Ölspur und Rechtsfolgen
· Welche Haftungsrisiken bestehen für den Baulastträger
· Welche Rechte und Pflichten hat der Baulastträger
3. DER STAND DER TECHNIK
· Definition „Stand der Technik“ und „Allgemeine Regeln der Technik“
· Welche technischen Möglichkeiten gibt es aktuell
· Technische Methoden - Trockenreinigung und maschinelle Nassreinigung
· Was sagt das DWA-Merkblatt M715
· FGSV-Arbeitspapier
4. VERKEHRSSICHERUNG
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kommunalen Bauhöfen im Bereich Straßenunterhalt, Straßenmeistereien, Führungskräfte der Feuerwehren, Leiterinnen und Leiter von Ordnungsämtern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden, Fachfirmen und Versicherer