Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RSA Schulungsteam
Stand: 15.04.2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem RSA Schulungsteam (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit dem Angebot auf www.rsa-schulung.com (nachfolgend „Website“) sowie für sonstige Verträge über Schulungen, Seminare und Produkte.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, richten sich unsere Angebote an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (z. B. Behörden, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Selbstständige).
Privatpersonen (Verbraucher) können auf Anfrage individuelle Angebote erhalten.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden zurückgewiesen, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
Wir bieten sowohl offene Veranstaltungen (mit Teilnehmenden aus verschiedenen Unternehmen) als auch Inhouse-Veranstaltungen (kundenspezifisch konzipiert) sowie digitale Lernangebote an.
1 Vertragsschluss, Preise
(1) Die auf unserer Website dargestellten Leistungen und Produkte stellen kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung dar.
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden per E-Mail bestätigen.
(2) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2 Buchung von Dienstleistungen (Seminare, Schulungen, Vorträge)
(1) Wir behalten uns vor, eine andere qualifizierte Fachkraft mit der Durchführung zu beauftragen, wenn dies aus organisatorischen oder sachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. Krankheit des Referenten).
(2) Bei offenen Veranstaltungen behalten wir uns vor, diese zu verschieben oder abzusagen,
wenn
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
- der Referent erkrankt und kein adäquater Ersatz verfügbar ist, oder
- andere, außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Gründe (z. B. höhere Gewalt) die Durchführung erheblich erschweren.
In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz oder Ersatz von Reisekosten) sind ausgeschlossen.
(3) Für Gruppenanmeldungen bei offenen Veranstaltungen (mind. 2 Teilnehmende mit gemeinsamer Rechnungsanschrift) gewähren wir 5 % Rabatt. Dieser Rabatt ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
(4) Für den Versand von begleitenden Seminarunterlagen ins Ausland können zusätzliche Portokosten anfallen.
(5) Wir dürfen uns zur Erbringung unserer Leistungen Dritter bedienen.
3 Stornierung und Umbuchung – offene Veranstaltungen
(1) Eine Stornierung oder Umbuchung („Änderungswunsch“) ist nur in Textform möglich.
(2) Bei Stornierung:
- bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornogebühr 85,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmendem,
- ab 14 Tagen vor Beginn: volle Teilnahmegebühr fällig.
(3) Eine einmalige Umbuchung auf einen anderen Termin derselben Veranstaltungsreihe ist kostenfrei, wenn sie spätestens 7 Tage vor Beginn erfolgt und der Alternativtermin verfügbar ist.
Danach fällt eine Umbuchungsgebühr von 85,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmendem und Seminartag an. Weitere und andere Änderungswünsche sind zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.
(4) Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden.
4 Stornierung und Umbuchung – Inhouse-Veranstaltungen
- Der Kunde darf Inhouse-Veranstaltungen nach Maßgabe dieser Ziffer kostenpflichtig stornieren bzw. umbuchen („Änderungswunsch“). Die jeweils anfallenden Kosten und Folgen bemessen sich nach dieser Ziffer und hängen vorrangig von der Zeit zwischen der Äußerung des Änderungswunsches (maßgeblich ist der Zugang bei der RSA Schulungsteam GmbH) und dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ab.
- Bei Äußerung eines Änderungswunsches weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20 % des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preises (min. jedoch 250 €) als Ausfallentschädigung berechnet.
5 Zahlungsbedingungen
(1) Teilnahmegebühren für offene Veranstaltungen sind spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, Gebühren für Inhouse-Veranstaltungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
(2) Wenn bzw. soweit die RSA Schulungsteam GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen Drittleistungen wie Kost und Logis in Anspruch nimmt, beinhaltet der gegenüber dem Kunden kommunizierte Rechnungsbetrag für die Veranstaltung auch die Kosten für Mittagessen, Pausengetränk und Veranstaltungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine weiteren Hotel- oder Übernachtungskosten der Teilnehmenden.
(3) Jede an einer Veranstaltung teilnehmende Person zählt als voll teilnehmend, unabhängig davon, ob sie nur Teilen der Veranstaltung beiwohnt. Das Nichterscheinen zu einer Veranstaltung angemeldeter Teilnehmenden, insbesondere ohne vom Kunden kommunizierten vorherigen Umbuchungswunsch hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht der Gebühr dieser Veranstaltung oder ggf. anfallender Tagungspauschalen und berechtigt den Kunden nicht zu einer Umbuchung.
(4) Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto.
(5) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen anfallen.
(6) Schulungsnachweise von offenen Veranstaltungen werden nur nach vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühren ausgestellt.
(7) Wir sind berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.
6 Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen; fälschungssichere Verifikationsfunktion
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses ein Zertifikat aus, sofern die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind und ein entsprechender Leistungsnachweis erbracht wurde. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die vermittelten Inhalte in ausreichendem Maße verstanden wurden und eine ordnungsgemäße Teilnahme an der Schulung erfolgt ist.
(2) Sofern kein Leistungsnachweis vorgesehen ist oder die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikats nicht erfüllt werden – insbesondere bei fehlendem Nachweis des erforderlichen Verständnisses der Schulungsinhalte oder bei nicht vollständiger Teilnahme an der Schulung – wird ausschließlich eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Ein fehlendes Verständnis kann dabei auch auf sprachliche Barrieren zurückzuführen sein. Die Ausstellung erfolgt in beiden Fällen ausschließlich in digitaler Form als PDF-Dokument.
(3) Zur Sicherstellung der Echtheit und Integrität des jeweiligen Dokuments kann dieses mit einer fälschungssicheren Verifikationsfunktion (z. B. QR-Code oder vergleichbare technische Lösung) versehen sein. Über diese Funktion können die im Dokument enthaltenen Angaben elektronisch abgerufen und überprüft werden.
(4) Die im Rahmen der Verifikationsfunktion abrufbaren Daten beschränken sich grundsätzlich auf die im Zertifikat bzw. in der Teilnahmebescheinigung selbst enthaltenen Informationen sowie gegebenenfalls technische Prüfdaten zur Authentifizierung.
(5) Der Kunde ist berechtigt, das Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung Dritten (z. B. Behörden, Arbeitgebern oder sonstigen Stellen) in digitaler Form oder als Ausdruck vorzulegen. Mit der Nutzung der Verifikationsfunktion durch solche Dritte erfolgt ein Abruf der hinterlegten Daten ausschließlich zum Zweck der Echtheitsprüfung.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung zu verändern, zu manipulieren oder in sonstiger Weise zu verfälschen. Insbesondere ist jede Veränderung des PDF-Dokuments, die die inhaltliche Aussage oder die Verifikationsfunktion beeinträchtigt, unzulässig.
(7) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus resultieren, dass das Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung nach ihrer Bereitstellung durch den Kunden oder Dritte verändert, verfälscht oder missbräuchlich verwendet wurde. Ebenso haftet der Anbieter nicht für die unbefugte Weitergabe durch den Kunden.
(8) Der Anbieter behält sich vor, Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere bei nachträglich festgestelltem Missbrauch oder unrichtigen Angaben) zu sperren oder für ungültig zu erklären.
(9) Die Bereitstellung und Nutzung der Verifikationsfunktion erfolgt zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in den Datenschutzinformationen des Anbieters geregelt.
7 Nutzungsrechte an Schulungsunterlagen
(1) Der Kunde erhält an den von uns bereitgestellten Materialien (Skripte, Präsentationen, digitale Inhalte) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für betriebsinterne Zwecke.
(2) Die Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht vervielfältigt, weiterverkauft, an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.
(3) Eine werbetechnische Verwendung von Marken der RSA Schulungsteam GmbH, die über das erteilte Zertifikat oder ausgestellte Bescheinigung hinausgeht (z. B. auf Visitenkarten), bedarf der schriftlichen Zustimmung der RSA Schulungsteam GmbH.
8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren und digitale Inhalte Eigentum des Veranstalters.
9 Haftung
1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
(4) Die Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der RSA Schulungsteam GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Der Kunde ist dafür selbst verantwortlich, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.
10 Datenschutz
(1) Der Kunde sichert zu, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten von Teilnehmenden an uns berechtigt ist.
Er stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Datenübermittlung resultieren.
(2) Aufzeichnungen (Video, Audio, Screenshots) während Veranstaltungen sind ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt.
(3) Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unserer Datenschutzerklärung auf www.rsa-schulung.com/datenschutz
11 Online-Streitbeilegung und Schlichtung
(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12 Referenzen und Folgeaufträge
(1) Wir dürfen Kunden als Referenz auf unserer Website oder in Präsentationen nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit von uns eingesetzten Referenten oder Trainern sind über die RSA Schulungsteam GmbH abzuwickeln.
13 Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.
