Seminarbeschreibung
Die Straßengesetze normieren die Verkehrssicherungspflicht ausdrücklich als öffentlich-rechtliche Pflicht der Straßenbaulastträger.
Grundsätzlich ist zwar zunächst Verkehrsteilnehmer für seinen eigenen Schaden selbst verantwortlich. Er kann nur dann den Straßenbaulastträger haftbar machen, „in Regress nehmen“, wenn und so weit dieser eine Pflicht zum Handeln hatte und versäumt hat, aktiv dafür zu sorgen, dass der Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommt.
Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, muss jede Kommune eine Sicherungsorganisation für die Straßen in ihrer Verantwortung vorhalten. Dabei gibt es keinen allgemeingültigen Standard, der für alle Straßen, Wege und Plätze gleichermaßen gelten würde. Der Sicherheitszustand, der an einer Stelle noch völlig unproblematisch ist, kann an anderer Stelle bereits zu einer Schadensersatzpflicht führen.
Die Teilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, eine örtlich situationsgerechte und personell, organisatorisch und finanziell leistbare Organisation zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf kommunalen Straßen aufzustellen. Während früher die Erfassung und Dokumentation in Papierform (Vordrucke) erfolgte, werden heute immer häufiger digitale EDV-Programme eingesetzt.
Das Seminar ist auf praxistaugliche und rechtssichere Lösungen hin konzipiert und bietet ein Forum der Information und Diskussion.
Die Seminarteilnehmer erhalten:
Lehrgangsinhalt:
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen, die für kommunale Infrastrukturen Verantwortung tragen, Straßenmeistereien, Führungskräfte der Feuerwehren, Leiterinnen und Leiter von Ordnungsämtern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden, Fachfirmen und Versicherer.